Impressum

7ate9 Agency GmbH
Fullservice-Werbeagentur

Geschäftsführung:
Nina Kanani

Neue Maastrichter Strasse 11
50672 Köln

+49 (0) 221 27 84 6818

E-Mail: hello@7ate9-agency.com

HRB: 104997 Amtsgericht Köln
Umsatzsteuer-ID: DE295362540

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Quelle: https://www.e-recht24.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 7ate9 Agency Personengesellschaft

1.  Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der „7ate9 Agency – Frau Nina Kanani“, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ oder „Auftragnehmer“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt, insbesondere für alle Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet Werbung/Marketing. Auftrag bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp.

1.2  Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall individuell etwas Abweichendes vereinbart wurde. Die AGB gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmal gesondert vereinbart werden.

1.3  Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftraggeber auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2.  Vertragsschluss

2.1   Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande. Soweit das Angebot und/oder die Annahme nicht in Textform gem. § 126 b BGB (im Weiteren: „Textform“) erfolgen, wird die Agentur das Zustandekommen des Auftrags in Textform bestätigen. Bei einem Abweichen zwischen dem mündlich Vereinbarten und dem in Textform Bestätigten wird der Inhalt des Bestätigungsschreibens Vertragsinhalt, soweit der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt des Bestätigungsschreibens in Textform widerspricht.

2.2  In der Regel wird die Agentur dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ein Angebot in Textform („Kostenvoranschlag“) übersenden, welches sowohl den Umfang der einzelnen beauftragten Leistungen als auch die dafür geschuldete Vergütung ausweist. Die Agentur hält sich an den Inhalt des Kostenvoranschlages für 14 Tage ab Erstellung gebunden. Innerhalb dieser Zeit kann der Kostenvoranschlag durch den Auftraggeber gegenüber der Agentur angenommen werden.

2.3  Wird der Auftrag nach Auftragserteilung aufgrund eines Wunsches des Auftraggebers erweitert und ist für die erweiterte Leistung keine Vergütung bestimmt, so gilt für den Mehraufwand der im Kostenvoranschlag genannte Stundensatz.

2.4  Wird der bereits erteilte Auftrag inhaltlich erweitert, ohne dass das Angebot und/oder die Annahme in Textform erfolgten, so wird die Agentur die Auftragserweiterung binnen einer Woche in Textform bestätigen. Bei Abweichungen von dem mündlich Vereinbarten zu dem in Textform Bestätigten gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens, sofern der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von einer Woche ab Zugang des Bestätigungsschreibens in Textform widerspricht.

2.5  In der Regel wird die Agentur für eine Auftragserweiterung ein Angebot in Textform unterbreiten („Kostenvoranschlag“). An diesen Kostenvoranschlag hält sich die Agentur 14 Tage ab Erstellung gebunden. Innerhalb dieser Frist kann das Angebot angenommen werden.

3.  Leistungsumfang

3.1  Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem Kostenvoranschlag der Agentur.

3.2  Die Agentur ist berechtigt, die von ihr zu erbringenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtigter Grund gegeben ist.

3.3  Das Risiko, dass die nach dem Auftrag durchgeführten Werbemaßnahmen rechtlich zulässig sind, insbesondere im Einklang mit den Bestimmungen des UWG und spezieller werberechtlicher Vorschriften stehen, trägt der Auftraggeber. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung der Werbemaßnahmen bekannt werden.

3.4  Soweit der Auftraggeber die rechtliche Überprüfung der Werbemaßnahmen wünscht, wird die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers einen qualifizierten Rechtsanwalt benennen bzw. diesen im Namen und im Auftrag des Auftraggebers mit der rechtlichen Prüfung beauftragen. Die hierdurch entstehenden Rechtsanwaltskosten werden dem Auftraggeber gesondert durch den Rechtsanwalt in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil der zwischen Agentur und Auftraggeber vereinbarten Vergütung.

3.5  In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Agentur haftet auch nicht dafür, dass die von ihr im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, die Schutzvoraussetzungen für die Rechte des geistigen Eigentums erfüllen.

3.6  Die Agentur haftet für Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen der Hersteller und Lieferanten von Werbemitteln oder im Rahmen von Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten oder sonstigen für die Agentur tätigen Personen entstehen.

4.  Präsentationen

4.1  Nimmt die Agentur an einer Präsentation für den Auftraggeber teil, ohne dass vorher ein Auftrag erteilt wurde, so bleiben Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

4.2  Erteilt der Auftraggeber nach einer Präsentation der Agentur einen Auftrag, so gehen die Nutzungsrecht an den verwendeten Werken entsprechend der Vereinbarung, mangels einer Vereinbarung entsprechend dieser AGB auf den Auftraggeber über.

4.3  Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

4.4  Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen oder Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zu einer Zahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

5.  Vergütung

5.1  Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag, etwaigen Kostenvoranschlägen für Auftragserweiterungen, sowie, falls kein Kostenvoranschlag für eine Leistung erstellt wurde, aus der zeitabhängigen Vergütung auf Grundlage des im Kostenvoranschlags genannten Stundensatzes.

5.2  Die Agentur ist berechtigt, nach Auftragserteilung einen Honorarvorschuss in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bis zur Zahlung des Vorschusses ist die Agentur nicht verpflichtet, aber berechtigt, den Auftrag zu bearbeiten.

5.3  Die Agentur wird die endgültigen Entwürfe nach Fertigstellung an den Auftraggeber zur Genehmigung und – soweit rechtlich notwendig – zur Abnahme übersenden. Ihre Abschlussrechnung wird die Agentur nach Genehmigung, Abnahme oder Abschlussgespräch stellen.

5.4  Hat die Agentur dem Auftraggeber die endgültigen Entwürfe zur Genehmigung, etwaige Abnahme etc. übersandt, kann die Agentur dem Auftraggeber eine Frist zur Genehmigung der Entwürfe und ggf. – soweit rechtlich notwendig – zur Abnahme setzen. Die Frist muss mind. 14 Tage, gerechnet vom Tag nach der Fristsetzung, betragen. Nach Ablauf der Frist ist die Vergütung fällig und kann von der Agentur abgerechnet werden.

5.5  Rechnungen der Agentur sind 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

6.  Aufwendungen

Die Agentur hat Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen für Aufträge, die sie zur Erfüllung des Auftrags des Auftraggebers an Dritte erteilt hat, es sei denn, dass diese Kosten nach dem Auftrag oder dem Kostenvoranschlag von der Agentur selbst zu tragen sind. Soweit der Dritte für die Vergabe der Aufträge eine Mittlungsprovision vergibt, so verbleibt diese als Vergütung für die Organisation durch die Agentur bei dieser. Ansonsten ist die Agentur berechtigt, für die Auswahl, Organisation und Abstimmung mit den Dritten ein Honorar in Höhe von 15 % des vermittelten Auftragsvolumens zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu berechnen.

7.  Reisekosten

7.1  Kosten für Reise vom und zum Sitz der Hauptverwaltung des Auftraggebers, die im Rahmen der Tätigkeit der Agentur notwendig werden, trägt die Agentur selbst. Gehen die Kosten für die Reise über die in Satz 1 genannte Tätigkeit hinaus, werden diese vom Auftraggeber erstattet. Der Auftraggeber muss für die Reisen und die dafür erforderlichen Kosten vorab seiner Einwilligung in Textform erteilen.

7.2  Die Kosten für die Streuung und Verbreitung der Werbemaßnahmen hat der Auftraggeber im Voraus zu erstatten. Die Agentur wird die Rechnungen für die Werbemittelstreuung daher im Voraus erstellen.

8.  Übertragung von Rechten

8.1  Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass ihm die alle Rechte, insbesondere alle Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte, an den Vorlagen und Texten zustehen, die er zur Verwendung an die Agentur weiterleitet.

8.2  Die Agentur räumt dem Kunden an den von ihr erbrachten Leistungen das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, die Leistungen im Rahmen des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags zu nutzen.

8.3  Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 8.2 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, Dritten die Nutzung der Leistungen der Agentur zu gewähren, die Leistungen der Agentur zu vervielfältigen oder die von der Agentur geschaffenen Urheberrechte anders als vertraglich vereinbart zu nutzen.

8.4  Jede Verwertung der von der Agentur erstellten Präsentationsunterlagen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand des Urheberrechts sein können.

8.5  Originale, die zur Erstellung des Endprodukts gefertigt wurden, insbesondere Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc., bleiben im ausschließlichen Eigentum der Agentur. Eine Überlassung der Originale ist nur im Einzelfall und auch nur gegen ein gesondertes Entgelt möglich.

8.6  Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte durch die Agentur eingeräumt wurden, so hat der Auftraggeber nach Beendigung des Vertrags und des vereinbarten Nutzungsrechts die Nutzung einzustellen und sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien und Dokumentationen sowie sämtliche von dem Nutzungsrecht berührte Gegenstände an die Agentur zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht ist insoweit ausgeschlossen.

8.7  Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Agentur nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können und wird hierzu geeignete Vorsorgemaßnahmen ergreifen.

9.  Wettbewerbsverbot

Die Agentur verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages die werbliche Betreuung von Unternehmen bzw. Erzeugnissen, welche mit den Produkten des Auftraggebers in Wettbewerb stehen, zu unterlassen, soweit die Wettbewerber im Auftrag namentlich bezeichnet werden.

10.  Geheimhaltung

Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche Geschäftsvorgänge des Auftraggebers sowie der mit dem Auftraggeber verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Unternehmen, die ihr im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden, geheimzuhalten. Die Agentur steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und mit denen von ihr beauftragen Fremdfirmen vereinbart wird. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Antrags hinaus.

11.  Besprechungsberichte

Die Agentur erstellt und übergibt innerhalb von drei Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Auftraggeber Besprechungsberichte in Textform. Diese Besprechungsberichte sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlagen für die weitere Bearbeitung des Projektes bindend, soweit ihr ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstagen nach Zugang in Textform widersprochen wird.

12.  Sonstige Bestimmungen

12.1  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der endgültigen Bestimmung am nächsten kommt.

12.2  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

12.3  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.

12.4  Dieser Vertrag unterliegt materiellem Deutschen Recht unter Audus des UN-Kaufrechts.

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